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Drohne? Was darf ich 2022 damit eigentlich noch tun?

Ich selber fliege schon seit langer Zeit mit Drohnen und erachte diese als willkommen Erweiterung der Perspektive für meine Fotografie und vor allem auch für Filme. Wie immer vor einer Reise in ein neues Land informiere ich mich vorgängig über die Regeln für Drohnen im jeweiligen Land. Das ist auch sehr wichtig! Es gibt Länder, da sind Drohnen strikt verboten und es sind hohe Strafen auf das Fliegen oder schon nur den Besitz oder das Einführen einer Drohne ausgeschrieben. Dies Strafen unterscheiden sich von hohen Geldbeträgen bis im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen.


Bald steht ja meine nächste Reise nach Norwegen an. Das letzte Mal war ich im Jahr 2019 im hohen Norden. In Zwischenzeit hat sich bezüglich Dohnen auch in Norwegen einiges verändert.
Damals durfte eigentlich noch jeder eine dieser kleinen DJI Drohnen Mavic Pro, Mavic Pro 2, Mavic Air u.s.w einfach ohne weiteres unter Einhaltung einiger Regeln fliegen.
Ab 2021 gilt in der EU die neue Drohnenverordnung 2021. Dies Verordnung haben auch andere Ländern im europäischen Raum, welche nicht zur EU gehören übernommen. Dies gilt hier auch für Norwegen. (Die Schweiz wollte diese Verordnung per 2021 eigentlich auch übernehmen. Dies wurde in der Schweiz aber noch verschoben und somit gelten diese Bestimmungen hier noch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass dies in den nächsten Monaten auch passieren wird.)

Was steht denn nun in dieser Verordnung? Und was ist für mich wichtig, wenn ich mit meiner Mavic Pro 2 in Norwegen starten will?
Neu ist es so, dass sich der Drohnenpilot in einem EU-Staat registrieren muss. Dies muss jeder Drohnenpilot tun, welcher eine Drohne fliegt die eine Kamera mit Aufzeichnungsfunktion eingebaut hat oder welche schwerer als 250g sind.
Für alle Drohnen, welche dieses Gewicht übersteigen und eine Kamera besitzen, wird auch der kleine EU Drohnen-Führerschein zur Pflicht. (Also eigentlich jeder Drohnenpilot, welcher irgend eine Fotodrohne fliegt, welche ich kenne wird diese beiden Hürden meistern müssen.)

Zum europäischen Drohnen Führerschein und zur Drohnenpilotregistrierung kommt ihr hier…

Ich gehe davon aus, dass man sich später auch in der Schweiz über die Webseite des Bundesamtes für Luftfahrt registrieren kann.

Mit der neuen Drohnenverordnung gibt es auch neue Kategorien für Drohen.
Ich werde mir den Aufwand nicht machen und euch noch mal alle Kategorien, Unterkategorien und die dazu gehörigen Regeln neu Aufbereiten. Alle wichtigen Informationen im Detail findet ihr hier..

Was brauche ich nun, damit ich mit meiner DJI Mavic Pro 2 im März in Norwegen abheben darf?

  • Ich muss mich als Drohnenpilot registrieren.
  • Ich muss den kleinen EU-Drohnenführerschein besitzen.
  • Die DJI Mavic Pro 2 gilt im Moment als Drohne der Kategorie C2.
    Für diese Drohne gilt im Moment eine Übergangsregel, weil diese Drohne noch vor dem 01.01.2023 auf den Mark gekommen ist.
  • Ich benötige eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden deckt die ich mit meiner Drohne bei einem Absturz oder Kollision verursache.
  • Da ich im Moment nur den kleinen Drohnenführerschein besitze, darf ich die Mavic Pro 2 nach der Unterkategorie A3 nach folgenden Regeln fliegen:
    Maximale Flughöhe 120 Meter, 150 Meter Distanz zu nichtbeteiligten Menschen, Wohn-, Insdustrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten und nur in Sichtweite.
  • Die Drohne muss mit meiner Piloten-ID Nr. versehen werden.

Zu beachten ist auch, dass frühere Regeln immer noch gelten.

  • Nicht in der Nähe von Unfällen, Katastrophen und Bränden fligen
  • Max. Flughöhe 120 Meter
  • Es ist verboten in Flugverbostzonen wie in der Nähe von Flugplätzen, Naturschutzzonen, Militärsperrgebieten u.s.w zu fliegen. Jedes Land bietet Kartenmaterial an, auf welchen solche Zonen ersichtlich sind.
  • Natürlich muss auch auf die Privatsphäre von Menschen in der Umgebung geachtet werden. Wer aber den kleinen Drohnenführerschein besitzt, der wird bei der Theorie genügend auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

Halte ich mich nun an diese Regeln halten, so werde ich in Norwegen bei meinen Flügen mit der Drohne keine Probleme mit dem Gesetz bekommen.

Persönlich finde ich die Lösung mit der neuen EU-Drohnenverordnung gar nicht so schlecht. Es zwingt den Drohnenpilot sich mit verschiedenen Aspekten rund um das Fluggerät zu befassen. Nun kann man sich nicht einfach schnell eine Drohne während den Ferien kaufen und gleich losfliegen. Sondern man muss einen gewissen Aufwand betreiben, um legal starten zu dürfen. Dies wird hoffentlich den ein oder anderen davon abhalten sich eine Drohne zu kaufen. Vielleicht wird es ja auch den Einfluss haben, dass sich der «Ruf» der Drohnen wieder ein bisschen verbessert. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass die meisten negativen Vorfälle nicht durch Piloten entstanden sind, welche sich beim Fliegen mit diesen Geräten auch was überlegen und die Regeln und Einschränkungen kennen.
Ein weiterer Vorteil ist nun auch, dass auch einige Ländern wie z.B Italien oder Schweden diese Eu-Drohnenverordnung übernommen haben und nun dort das Fliegen mit den Geräten nicht mehr komplett verboten ist.

©Patrik Oberlin 2021